• Alle Nutzer und Besucher sind verpflichtet, sich diszipliniert zu verhalten. Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind sachgerecht zu nutzen und im ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.


  • Die Sportanlagen sind nur über die ausgewiesenen Zugänge zu betreten und zu verlassen.


  • Motorfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Anlieger bitte Schritttempo fahren.


  • Es ist nicht gestattet, Fahrräder in die Gebäude, Räume oder direkt auf die Sportflächen mitzunehmen.


  • Hunde müssen auf dem Gelände der Sportanlage an die Leine genommen werden. Während des Spielbetriebes der 1. Herren Fußball ist das Mitführen von Hunden untersagt.


  • Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, pyrotechnischen Erzeugnissen, Schlag- und Wurfgeräten sowie anderen Waffen ist nicht gestattet. Unter Alkoholeinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zur Sportanlage verwehrt. Alle Getränke dürfen nur in Papp- oder Plastikbehälter verabreicht oder konsumiert werden.


  • Grobe Unsportlichkeiten, wie diskriminierende Äußerungen und Beleidigungen sind zu unterlassen.


  • Das Anbringen von Fahnen und Transparenten ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet. Werbeflächen dürfen nicht verdeckt werden.


  • Verstöße gegen die Stadionordnung können mit Stadionverbot geahndet werden. Bei einer Missachtung eines Stadionverbotes behält sich der TB Uphusen vor, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch § 123 StGB zu erstatten. Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen haftet der Verursacher.


  • Den Weisungen der Ordner ist Folge zu leisten.


  • Mit dem Lösen einer Eintrittskarte oder dem Betreten der Sportanlage des TB Uphusen wird diese Stadionordnung anerkannt.


Turnerbund Uphusen von 1912 e. V.
Abteilung Fußball