Liebe Mitglieder des WSC Berlin e.V.,
ich möchte im Folgenden noch einige Regularien, die uns unmittelbar betreffen, zusammenfassen:
Inwiefern das auch uns auch dauerhaft betrifft, wird gerade rechtlich erörtert. Im Prinzip sind wir ja ein Individual und unser Gelände hat an sich keine Sportanlage.
Sobald wir mehr Infos haben, geben wir euch Bescheid. Bleibt bitte alle gesund und haltet euch an Regeln!
Beste Grüße
René
Über die Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist ja schon einiges bekannt geworden. Der Berliner Senat hat nun die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 10. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Januar 2021. Für den Sport ergeben sich erfreulicherweise keine Veränderungen. Der Paragraph 18 (Sportausübung) bleibt nahezu unverändert. Lediglich ein redaktioneller Passus zum „dienstlich veranlassten Sport staatlicher Einrichtungen“ (Polizei & Feuerwehr) wird ergänzt. An den Vergabekriterien in den einzelnen Bezirken ändert sich nichts.
Angesichts der allgemeinen Verschärfungen sind die fortbestehenden Ausnahmeregelungen (Reha-Sport, Sport im Freien für maximal 10 Kinder bis zwölf Jahre, Trainingsmöglichkeiten für Bundes- und Landeskader) ein gutes Zeichen für uns im Sport. Gleichzeitig erhöht es gerade aufgrund des besorgniserregenden Infektionsgeschehens noch einmal unsere Verantwortung. Wir müssen wirklich sämtliche Kontakte auf das absolut notwendige Maß minimieren und dabei beispielhaft vorgehen. Wir appellieren dabei an die Vernunft aller Beteiligten. Wenn beispielsweise Kinder von ihren Eltern zum Sport begleitet werden, achten Sie bitte darauf, dass die Eltern während der Sportausübung nicht am Rand stehen, sondern sich abseits der Sportstätten bewegen, auch zu deren eigenem Schutz.
Sportliche Grüße
René Pernull - Präsident
Berlin, 10.01.2021